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Ratgeber

Kommissionsware & Ankauf vom Altwarenhandel

Verkaufen auf fremde Rechnung: Wie Kommissionsgeschäfte funktionieren, was beim Ankauf vom Altwaren- und Antiquitätenhandel gilt und welche Haftungsfragen zu klären sind.

Was Kommission bedeutet

Bei Kommissionsware verkaufen Sie fremde Ware im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Eigentümers: Verkauftes wird abgerechnet, Unverkauftes geht zurück. Das schont das eigene Kapital und erweitert das Sortiment, verlangt aber saubere Vereinbarungen.

Ohne schriftliche Abmachung geht es nicht: Warenliste mit Zustand, vereinbarter Mindestpreis, Provisionssatz, Laufzeit und, ganz wichtig, wer das Risiko bei Beschädigung, Diebstahl oder Wetterschaden trägt. Ein Handschlag ist schnell vergessen, wenn ein wertvolles Stück zu Bruch geht.

Haftung: auch für Vereine ein Thema

Übernimmt ein Verein (etwa für einen Wohltätigkeits-Flohmarkt) Kommissionsware von Altwaren- oder Antiquitätenhändlern, haftet im Zweifel der Verein für Verlust und Beschädigung. Vereinsvorstände sollten das vor der Übernahme klären und die Haftung vertraglich begrenzen oder versichern.

Beim Ankauf vom Altwarenhandel gilt: Herkunft dokumentieren. Ein seriöser Händler stellt einen Beleg aus. Der schützt Sie später, falls die Herkunft eines Stücks hinterfragt wird.

  • Kommissionsvertrag immer schriftlich, inklusive Risiko- und Versicherungsregelung.
  • Mindestpreise vereinbaren, nie im Namen des Eigentümers „nach Gefühl“ nachlassen.
  • Abrechnung zeitnah nach jedem Markt, mit Liste der verkauften Stücke.

Häufige Fragen

Was bedeutet Verkauf auf Kommission?

Sie verkaufen fremde Ware im eigenen Namen auf Rechnung des Eigentümers: Verkauftes wird abgerechnet, Unverkauftes geht zurück. Vereinbart werden sollten Warenliste, Mindestpreise, Provision, Laufzeit und Risikotragung, immer schriftlich.

Wer haftet, wenn Kommissionsware beschädigt oder gestohlen wird?

Das regelt der Kommissionsvertrag. Ohne Vereinbarung haftet im Zweifel, wer die Ware übernommen hat, auch ein Verein bei Wohltätigkeits-Flohmärkten. Deshalb Haftung vertraglich begrenzen oder versichern.

Worauf muss ich beim Ankauf vom Altwarenhandel achten?

Immer einen Beleg verlangen und die Herkunft dokumentieren. Der Beleg schützt Sie, falls die Herkunft eines Stücks später hinterfragt wird, und dient als Nachweis fürs Finanzamt.

Noch Fragen? Reden wir darüber.

Jede Situation ist anders. Im persönlichen Gespräch mit Herrn Jahrbacher klären wir, was für Sie am Flohmarkt wirklich zählt.

Dieser Ratgeber gibt Erfahrungswissen aus der Praxis weiter und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Wirtschaftskammer, Steuerberater bzw. Ihre Versicherung.